Das ETS-Projekt gehört dem Bauherrn
Wie stellen wir sicher, dass der Bauherr nach der Übergabe frei über seine KNX-Anlage verfügen kann und nicht vom Integrator abhängig bleibt?

Wer eine KNX-Anlage in Betrieb nimmt, erhält im besten Fall funktionierende Taster, geregelte Jalousien und eine Beleuchtungssteuerung, die das tut, was sie soll. Was er oft nicht erhält: das ETS-Projekt, die Passwörter, die Secure-Schlüssel und eine vollständige Dokumentation. Damit bleibt er vom Integrator abhängig, auch wenn die Anlage technisch einwandfrei läuft. Jede Anpassung, jede Erweiterung, jede Fehlersuche führt zurück zu demselben Unternehmen, das die Anlage gebaut hat. Das ist keine Absicht, die man immer unterstellen muss, aber es ist ein strukturelles Risiko, das sich mit klaren Vertragsklauseln und einer geordneten Übergabe vollständig vermeiden lässt.
Dieser fünfte und letzte Teil der Serie «KNX richtig planen» zeigt, was zur vollständigen Übergabe einer KNX-Anlage gehört, wie man das vertraglich regelt und wie die Ablage und Versionierung dauerhaft funktionieren. Wer die vorangegangenen Teile gelesen hat, kennt die Grundlagen: Topologie und IP-Backbone, Gruppenadressen und Namenskonventionen sowie KNX Secure. Jetzt geht es darum, was am Ende des Projekts in den Händen des Bauherrn liegen muss.

Warum das ETS-Projekt so wichtig ist
Das ETS-Projekt ist das zentrale Dokument einer KNX-Anlage. Es enthält die physikalischen Adressen aller Teilnehmer, die Gruppenadressstruktur, die Parametrierung jedes Geräts, die Verknüpfungen zwischen Kommunikationsobjekten und, bei gesicherten Anlagen, die Schlüssel für KNX Data Secure und KNX IP Secure. Ohne dieses Projekt kann niemand eine Anpassung vornehmen, ohne von Grund auf neu zu beginnen oder die Anlage auszulesen, was bei gesicherten Anlagen ohne die entsprechenden Schlüssel nicht möglich ist.
ETS ist das herstellerübergreifende Projektierungswerkzeug der KNX Association. Die aktuelle Generation ist ETS6. Das Werkzeug ist nicht kostenlos, aber es ist für jeden zertifizierten KNX Partner zugänglich. Das bedeutet: Wenn der Bauherr das ETS-Projekt besitzt, kann er jeden beliebigen KNX-Integrator beauftragen, die Anlage zu erweitern oder anzupassen. Wenn er es nicht besitzt, ist er auf den bisherigen Integrator angewiesen, solange dieser am Markt ist und Interesse hat, die Anlage weiterzubetreuen.
Das ist der eigentliche Kern des Problems. KNX ist ein offener Standard, genormt in EN 50090 und ISO/IEC 14543-3. Die Herstellerunabhängigkeit ist ein Grundversprechen des Standards. Dieses Versprechen wird aber nur eingelöst, wenn das ETS-Projekt beim Bauherrn liegt und nicht beim Integrator.
Was zur vollständigen Übergabe gehört
Eine vollständige Übergabe einer KNX-Anlage umfasst mehr als das ETS-Projekt allein. Wir gliedern die Übergabedokumentation in vier Bereiche.
Das ETS-Projekt
Das ETS-Projekt wird im nativen Format übergeben, also als Datei, die in ETS geöffnet, bearbeitet und auf die Anlage geladen werden kann. Ein Export als PDF oder ein Ausdruck der Gruppenadressliste reicht nicht. Der Bauherr braucht die Quelldatei.
Das Projekt soll den Stand der abgenommenen Anlage widerspiegeln. Änderungen, die während der Inbetriebnahme vorgenommen wurden, müssen eingearbeitet sein. Ein Projekt, das dem Stand vor der Inbetriebnahme entspricht, ist wertlos, weil es nicht dem tatsächlichen Zustand der Anlage entspricht.
Passwörter und Secure-Schlüssel
Bei Anlagen mit KNX Secure kommen zwei Arten von Schlüsseln hinzu. KNX Data Secure sichert die Kommunikation auf Anwendungsebene, KNX IP Secure sichert die Kommunikation im IP-Netz. Beide verwenden AES-128 im CCM-Modus. Die Schlüssel werden in der ETS verwaltet und sind an das Projektpasswort gebunden.
Der Bauherr muss das Projektpasswort erhalten. Ohne dieses Passwort kann das ETS-Projekt zwar geöffnet, aber nicht vollständig genutzt werden. Darüber hinaus sind die FDSK (Factory Default Setup Keys) der einzelnen Geräte relevant. Diese Gerätezertifikate sind auf den Geräten aufgedruckt oder als QR-Code hinterlegt und werden bei der Erstinbetriebnahme in ETS eingelesen. Sie sollten im Übergabepaket dokumentiert sein, entweder als Fotodokumentation der Geräte oder als Liste in der Projektdokumentation.
Wir haben das Thema KNX Secure ausführlich in Teil 4 der Serie «KNX richtig planen» behandelt. Hier ist nur festzuhalten: Wer die Schlüssel nicht übergibt, übergibt die Anlage nicht vollständig.
Technische Dokumentation
Zur technischen Dokumentation gehören der Installationsplan mit den Liniensegmenten, Linienkopplern und IP-Kopplern, eine Geräteliste mit physikalischen Adressen und Einbauorten sowie die Gruppenadressliste mit Beschreibung der Funktionen. Wer die Namenskonvention aus Teil 3 der Serie «KNX richtig planen» angewendet hat, hat diese Dokumentation weitgehend bereits im ETS-Projekt. Trotzdem ist es sinnvoll, die wichtigsten Informationen auch in einem Format zu übergeben, das ohne ETS lesbar ist, zum Beispiel als Excel-Export oder PDF.
Hinzu kommen die Bedienungsanleitungen der eingesetzten Geräte und, falls vorhanden, die Schnittstellendokumentation zu anderen Systemen wie DALI, Modbus oder BACnet.
Abnahmedokumentation
Die Abnahmedokumentation belegt, dass die Anlage geprüft und in Betrieb genommen wurde. Sie enthält das Abnahmeprotokoll mit den geprüften Funktionen, allfällige Mängelprotokolle und deren Behebung sowie die Einstellungen der Spannungsversorgungen. Wie eine vollständige Abnahme einer KNX-Anlage abläuft, zeigt Teil 1 der Serie «KNX in Betrieb und Bestand» mit dem Titel «Inbetriebnahme und Abnahme einer KNX-Anlage».

Vertraglich regeln, bevor es zu spät ist
Die häufigste Ursache dafür, dass Bauherren am Ende ohne vollständige Dokumentation dastehen, ist nicht böser Wille. Es ist das Fehlen einer klaren vertraglichen Regelung. Wenn der Vertrag mit dem Integrator nur die Ausführung der Anlage beschreibt, aber nichts zur Dokumentation und Übergabe sagt, entsteht ein Graubereich. Der Integrator liefert, was er für üblich hält. Das ist manchmal genug, manchmal nicht.
Die Lösung ist einfach: Die Übergabepflichten müssen im Vertrag stehen, bevor die Ausführung beginnt. Das gilt für den Werkvertrag mit dem Integrator, aber auch für das Leistungsverzeichnis in der Ausschreibung.
Was in den Vertrag gehört
Konkret empfehlen wir folgende Punkte vertraglich zu verankern:
Die Übergabe des ETS-Projekts im nativen Format, entsprechend dem Stand der abgenommenen Anlage, ist Bestandteil der Schlusslieferung. Das Projektpasswort und alle für den Betrieb der Anlage erforderlichen Schlüssel werden schriftlich übergeben. Die Dokumentation der physikalischen Adressen, Gruppenadressstruktur und Einbauorte ist Teil der Lieferdokumentation. Der Integrator hat kein Recht, das ETS-Projekt zurückzuhalten oder nur in eingeschränkter Form zu übergeben. Die Schlusszahlung wird erst nach vollständiger Übergabe aller Unterlagen fällig.
Dieser letzte Punkt ist entscheidend. Solange die Schlusszahlung nicht an die vollständige Dokumentation geknüpft ist, fehlt der Anreiz zur vollständigen Lieferung. Mit dieser Klausel entsteht ein klarer Mechanismus.
Bezug zu SIA 118/380
Die SIA 118/380 regelt die allgemeinen Bedingungen für Gebäudeautomationsarbeiten und enthält Anforderungen an die Dokumentation. Sie bildet den vertraglichen Rahmen für GA-Arbeiten in der Schweiz und ist auch auf KNX-Installationen anwendbar. Die Norm hält fest, dass die Dokumentation Teil der Lieferung ist und dem Bauherrn in einer Form übergeben werden muss, die ihm die selbständige Nutzung und Weiterentwicklung der Anlage ermöglicht. Wer diese Anforderung in den Vertrag aufnimmt und auf die SIA 118/380 verweist, hat eine solide Grundlage.
Wir empfehlen, die konkreten Übergabepflichten trotzdem explizit im Vertrag zu benennen, weil allgemeine Verweise auf Normen im Streitfall oft zu Auslegungsdiskussionen führen. Je konkreter die Liste der zu übergebenden Unterlagen, desto weniger Spielraum für Missverständnisse.
Ablage und Versionierung: Ordnung über den Lebenszyklus
Ein ETS-Projekt, das einmal übergeben und dann in einer Schublade verschwindet, hilft wenig. KNX-Anlagen werden über Jahrzehnte betrieben. In dieser Zeit werden Räume umgenutzt, Funktionen erweitert, Geräte ersetzt. Jede Änderung, die nicht dokumentiert wird, vergrössert die Lücke zwischen dem ETS-Projekt und dem tatsächlichen Zustand der Anlage.
Versionierung des ETS-Projekts
Das ETS-Projekt soll versioniert werden. Das bedeutet: Jede Änderung an der Anlage führt zu einer neuen Version des Projekts, die mit Datum, Versionsnummer und einer kurzen Beschreibung der Änderung abgelegt wird. Die alte Version wird nicht überschrieben, sondern aufbewahrt.
Ein einfaches Versionierungsschema reicht aus. Zum Beispiel: Projektname_v1.0_20240315.etsproj für die Erstübergabe, Projektname_v1.1_20241102.etsproj für eine spätere Erweiterung. Wichtig ist die Konsistenz, nicht die Komplexität des Schemas.
Ablageort und Zugriffsrechte
Das ETS-Projekt und alle zugehörigen Dokumente sollen an einem Ort abgelegt sein, der für den Bauherrn dauerhaft zugänglich ist. Ein Ordner auf dem Server des Integrators ist kein geeigneter Ablageort, weil der Zugang davon abhängt, dass die Geschäftsbeziehung weiterbesteht.
Geeignet sind ein eigenes Dokumentenmanagementsystem des Bauherrn, ein Cloud-Speicher unter der Kontrolle des Bauherrn oder ein physischer Datenträger, der sicher aufbewahrt wird und regelmässig aktualisiert wird. Bei grösseren Portfolios empfehlen wir ein strukturiertes Ablagesystem, das nach Gebäude, Anlage und Version gegliedert ist.
Wer ist verantwortlich für die Aktualisierung?
Das ist eine Frage, die oft ungeklärt bleibt. Im Idealfall regelt der Wartungsvertrag mit dem Integrator, dass jede Änderung an der Anlage zu einer aktualisierten Version des ETS-Projekts führt, die dem Bauherrn übergeben wird. Wenn kein Wartungsvertrag besteht, muss der Bauherr bei jeder Beauftragung eines Integrators explizit die Übergabe des aktualisierten Projekts verlangen.
Wir empfehlen, diese Pflicht auch in Wartungsverträge aufzunehmen. Ein Wartungsvertrag, der nur die Behebung von Störungen regelt, aber nichts zur Dokumentation sagt, ist unvollständig.

Offene Standards als Schutz vor Abhängigkeit
KNX ist ein offener Standard. Das ist kein Marketingversprechen, sondern eine technische und rechtliche Tatsache. Die Normen EN 50090 und ISO/IEC 14543-3 sind öffentlich zugänglich. ETS ist das herstellerübergreifende Werkzeug, das von der KNX Association bereitgestellt wird. Jeder zertifizierte KNX Partner kann mit jedem konformen Gerät arbeiten, unabhängig vom Hersteller.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Bauherr das ETS-Projekt besitzt und ein neuer Integrator beauftragt wird, kann dieser die Anlage ohne Einschränkungen übernehmen. Er kann Geräte eines anderen Herstellers einsetzen, solange sie KNX-konform sind. Er kann die Gruppenadressstruktur erweitern, ohne von Grund auf neu beginnen zu müssen. Er kann Fehler suchen und beheben, ohne auf Informationen des Vorgängers angewiesen zu sein.
Diese Freiheit ist das eigentliche Versprechen von KNX. Sie wird aber nur dann eingelöst, wenn die Dokumentation vollständig ist und beim Bauherrn liegt. Ein proprietäres System mit vollständiger Dokumentation ist in dieser Hinsicht manchmal besser als ein offenes System ohne Dokumentation.
Herstellerbindung durch die Hintertür
Es gibt eine Form der Abhängigkeit, die nicht durch das Protokoll entsteht, sondern durch die Dokumentation. Wenn der Integrator das ETS-Projekt behält, entsteht eine faktische Bindung, auch wenn die Anlage technisch offen ist. Der Bauherr kann zwar theoretisch jeden anderen Integrator beauftragen, aber dieser müsste die Anlage von Grund auf neu aufnehmen, was aufwendig und teuer ist.
Diese Situation ist nicht mit dem Geist des offenen Standards vereinbar. Wer KNX einsetzt, sollte auch die Vorteile des offenen Standards nutzen können. Das setzt voraus, dass die Dokumentation vollständig übergeben wird.
Wir haben das Thema Herstellerunabhängigkeit in einem weiteren Beitrag behandelt: «Offener Standard oder Herstellersystem? Kriterien für Bauherren» gibt einen breiteren Überblick, der über KNX hinausgeht.
Die Übergabecheckliste in der Praxis
Eine Checkliste hilft, die Übergabe strukturiert durchzuführen und sicherzustellen, dass nichts vergessen wird. Wir verwenden in unseren Projekten eine Checkliste, die folgende Punkte umfasst:
ETS-Projekt:
- ETS-Projektdatei im nativen Format, Stand Abnahme
- Projektpasswort schriftlich übergeben
- FDSK-Dokumentation der Geräte mit KNX Secure
Technische Dokumentation:
- Linienpläne mit Liniensegmenten, Kopplern und IP-Backbone
- Geräteliste mit physikalischen Adressen und Einbauorten
- Gruppenadressliste mit Funktionsbeschreibung
- Schnittstellendokumentation zu anderen Systemen
Abnahmedokumentation:
- Abnahmeprotokoll mit geprüften Funktionen
- Mängelprotokoll und Nachweise der Behebung
- Einstellungen der Spannungsversorgungen
Betriebsdokumentation:
- Bedienungsanleitungen der Geräte
- Kontaktdaten des Integrators für Garantiefragen
- Hinweise zur Wartung und zu empfohlenen Prüfintervallen
Diese Checkliste wird bei der Abnahme durchgegangen. Die Übergabe gilt erst als vollständig, wenn alle Punkte abgehakt sind. Erst dann wird die Schlusszahlung freigegeben.
Wenn das ETS-Projekt fehlt: Was dann?
Manchmal stellen wir fest, dass eine bestehende KNX-Anlage ohne vollständige Dokumentation betrieben wird. Das ETS-Projekt ist nicht vorhanden, der ursprüngliche Integrator ist nicht mehr erreichbar, oder das Projekt entspricht nicht dem tatsächlichen Zustand der Anlage.
In diesem Fall gibt es zwei Wege. Der erste ist die Rekonstruktion: Die Anlage wird ausgelesen, soweit das ohne Schlüssel möglich ist, und ein neues ETS-Projekt wird aufgebaut. Das ist aufwendig, aber machbar, wenn die Anlage nicht mit KNX Secure gesichert ist. Bei gesicherten Anlagen ohne Schlüssel ist eine vollständige Rekonstruktion ohne Rücksetzen der Geräte nicht möglich.
Der zweite Weg ist der Neuaufbau: Die Anlage wird neu projektiert, die Geräte werden neu parametriert. Das ist teurer, aber manchmal die einzige Option, wenn die Anlage stark veraltet ist oder die Dokumentation vollständig fehlt.
Beide Wege sind vermeidbar, wenn die Übergabe von Anfang an vollständig geregelt wird. Das ist der eigentliche Grund, warum wir dieses Thema als Abschluss der Serie «KNX richtig planen» behandeln. Gute Planung, saubere Topologie, strukturierte Gruppenadressen und sichere Kommunikation nützen wenig, wenn am Ende die Dokumentation fehlt.
Wie man mit Bestandsanlagen umgeht, bei denen die Dokumentation lückenhaft ist, zeigt Teil 3 der Serie «KNX in Betrieb und Bestand» mit dem Titel «KNX-Bestandsanlagen modernisieren statt ersetzen».

Der rote Faden zu unseren Fachbeiträgen
Dieser Beitrag schliesst die Serie «KNX richtig planen» ab. Die vorangegangenen Teile haben die Grundlagen gelegt: Teil 1 «KNX im Zweckbau: wann es passt und wann nicht» hat gezeigt, für welche Gebäude und Anforderungen KNX geeignet ist. Teil 2 «Topologie, Linien und IP-Backbone sauber aufbauen» hat die technische Struktur erklärt. Teil 3 «Gruppenadressen und Namenskonvention als Fundament» hat gezeigt, wie eine konsistente Adressstruktur aufgebaut wird. Teil 4 «KNX Secure im Projekt: Data Secure und IP Secure» hat die Sicherheitsaspekte behandelt.
Die nächste Serie «KNX in Betrieb und Bestand» setzt dort an, wo die Planung endet. Teil 1 «Inbetriebnahme und Abnahme einer KNX-Anlage» zeigt, wie eine Anlage korrekt in Betrieb genommen und abgenommen wird. Teil 2 «Fehlersuche im KNX-Bestand mit Busmonitor und Telegrammanalyse» behandelt die Diagnose von Problemen im Betrieb. Teil 3 «KNX-Bestandsanlagen modernisieren statt ersetzen» zeigt, wie bestehende Anlagen weiterentwickelt werden können.
Wer das Thema Herstellerunabhängigkeit aus einer breiteren Perspektive betrachten möchte, findet im Einzelbeitrag «Offener Standard oder Herstellersystem? Kriterien für Bauherren» eine ergänzende Betrachtung. Und wer verstehen möchte, was eine KNX-Anlage über den Lebenszyklus wirklich kostet, findet Antworten im Beitrag «Was KNX über den Lebenszyklus wirklich kostet».
Für den Zusammenhang zwischen Gebäudeautomation und Betrieb empfehlen wir ausserdem den Beitrag «GA verstehen, Teil 5: Übergabe & Betrieb: Was der Betreiber von der GA wissen muss», der die Übergabethematik aus der Perspektive der Gebäudeautomation insgesamt beleuchtet.
Fazit
Das ETS-Projekt, das Projektpasswort, die Secure-Schlüssel und die vollständige technische Dokumentation sind keine Extras. Sie sind Teil der Lieferung, auf die der Bauherr einen Anspruch hat. Wer das vertraglich regelt, bevor die Ausführung beginnt, vermeidet Abhängigkeiten, die nichts mit dem Protokoll zu tun haben, sondern mit der Dokumentation.
KNX ist ein offener Standard. Diesen Vorteil kann der Bauherr nur nutzen, wenn er die Anlage vollständig in den Händen hält. Das bedeutet: ETS-Projekt im nativen Format, Passwörter und Schlüssel schriftlich, Dokumentation vollständig und aktuell, Ablage unter der Kontrolle des Bauherrn. Wer diese Punkte in den Vertrag aufnimmt und bei der Abnahme konsequent prüft, schützt seine Investition über den gesamten Lebenszyklus.
Sie haben Fragen dazu?
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Quellenverzeichnis
- SIA 118/380: Allgemeine Bedingungen für Gebäudeautomationsarbeiten (Dokumentationspflichten und Übergabe)
- KNX Association: KNX Standard EN 50090, ISO/IEC 14543-3; ETS6 als herstellerübergreifendes Projektierungswerkzeug; KNX Secure (KNX Data Secure, KNX IP Secure, AES-128 CCM, FDSK). KNX und ETS sind eingetragene Marken der KNX Association, Brüssel. Landesorganisation Schweiz: KNX Swiss.
- KNXnet/IP: EN ISO 22510
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