Die häufigsten Fehler in KNX-Ausschreibungen
Welche Lücken in KNX-Ausschreibungen führen später zu Nachträgen, Streit und Anlagen, die nicht wie gewünscht funktionieren?

Ein Fachbeitrag der WENGET GmbH zum Thema KNX Planung & Engineering
KNX-Anlagen funktionieren in der Ausführung oft nicht so, wie der Bauherr es sich vorgestellt hat. Nicht weil die Technik versagt, sondern weil die Ausschreibung zu viel offengelassen hat. Fehlende Funktionsbeschriebe, keine Vorgaben zu Sicherheit und Schnittstellen, unklare Übergabebedingungen: Diese Lücken führen zu Nachträgen, zu Streit zwischen Planer und Unternehmer und zu Anlagen, die im Betrieb niemand mehr versteht.
Dieser Beitrag richtet sich an Planer, Bauherrenvertretungen und Einkäufer, die KNX-Leistungen ausschreiben oder beurteilen. Wir zeigen anhand einer Checkliste mit zehn Punkten, wo die klassischen Schwachstellen liegen, und erklären, was eine vollständige Ausschreibung stattdessen enthalten muss. Die rechtliche Grundlage bilden dabei der NPK (Baukostenplan BKP 23 für Elektroinstallationen) und die SIA 118/380 als Werkvertragsnorm für Gebäudetechnik.

Warum KNX-Ausschreibungen besonders anfällig sind
KNX ist ein offener, genormter Standard. Das ist ein grosser Vorteil im Betrieb, weil Geräte verschiedener Hersteller zusammenarbeiten und das ETS-Projekt herstellerübergreifend bearbeitet werden kann. In der Ausschreibung wird dieser Vorteil aber schnell zum Problem: Weil KNX so flexibel ist, lässt sich fast alles auf viele verschiedene Arten umsetzen. Ohne klare Vorgaben entscheidet der Unternehmer, wie er die Anlage aufbaut, wie er Gruppenadressen strukturiert, ob er KNX Secure aktiviert und was er bei der Übergabe liefert.
Das Ergebnis ist eine Anlage, die technisch funktioniert, aber nicht so, wie der Bauherr es erwartet hat. Und weil die Ausschreibung keine anderen Anforderungen gestellt hat, hat der Unternehmer formal korrekt geliefert. Nachträge und Streit entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Lücken im Leistungsverzeichnis.
Hinzu kommt, dass KNX-Leistungen im NPK unter BKP 23 oft pauschal beschrieben werden. Eine Position «KNX-Anlage inkl. Programmierung» sagt nichts darüber aus, welche Funktionen programmiert werden, wie die Anlage dokumentiert wird oder wem das ETS-Projekt nach der Übergabe gehört. Genau diese Lücken füllt die folgende Checkliste.
Checkliste: Die zehn häufigsten Fehler
1. Kein Funktionsbeschrieb
Der häufigste Fehler ist gleichzeitig der folgenreichste. Eine KNX-Ausschreibung ohne Funktionsbeschrieb ist wie ein Bauplan ohne Grundriss. Der Unternehmer weiss, welche Geräte er einbauen soll, aber nicht, was diese Geräte tun sollen.
Ein vollständiger Funktionsbeschrieb beschreibt für jeden Raum und jede Anlage, welche Aktoren und Sensoren zusammenarbeiten, welche Szenen vorhanden sein sollen, wie die Prioritäten bei widersprüchlichen Befehlen geregelt sind und welche Reaktionen bei Ausfall einzelner Komponenten erwartet werden. Ohne diesen Beschrieb programmiert der Unternehmer das, was er für sinnvoll hält. Das muss nicht falsch sein, aber es entspricht selten genau dem, was der Bauherr erwartet.
In der Praxis erleben wir regelmässig, dass Funktionsbeschriebe erst nach der Ausführung erstellt werden, um eine bestehende Anlage zu dokumentieren. Das ist teurer und fehleranfälliger als eine saubere Vorgabe vor der Ausschreibung.
2. Keine Vorgaben zur Gruppenadressstruktur
KNX-Geräte kommunizieren über Gruppenadressen. Wie diese Adressen strukturiert sind, hat direkte Auswirkungen auf die Wartbarkeit und Erweiterbarkeit der Anlage. Eine dreistufige Struktur nach Hauptgruppe, Mittelgruppe und Untergruppe ist üblich, aber die konkrete Belegung ist nicht standardisiert.
Wenn die Ausschreibung keine Vorgaben zur Gruppenadressstruktur macht, erhält jeder Unternehmer eine andere Anlage. Wechselt der Betreiber später den Wartungspartner, muss dieser die Logik der Anlage zuerst verstehen, bevor er arbeiten kann. Das kostet Zeit und Geld.
Eine gute Ausschreibung schreibt vor, nach welchem Schema Gruppenadressen vergeben werden, wie Gewerke und Funktionen in der Struktur abgebildet sind und wie Namenskonventionen in der ETS aussehen sollen. Wir haben das in Teil 3 der Serie «KNX richtig planen», «Gruppenadressen und Namenskonvention als Fundament», ausführlich beschrieben.
3. KNX Secure fehlt oder ist unvollständig spezifiziert
KNX Secure umfasst zwei Schichten: KNX Data Secure schützt die Kommunikation auf der Anwendungsschicht Ende zu Ende, KNX IP Secure schützt die Kommunikation im IP-Netz. Beide nutzen AES-128 im CCM-Modus. Jedes Gerät hat einen werkseitigen Schlüssel (FDSK), der bei der Inbetriebnahme in der ETS eingelesen wird. Das Projektpasswort schützt das ETS-Projekt selbst.
Wenn die Ausschreibung KNX Secure nicht vorschreibt, wird es in der Regel nicht aktiviert. Das ist keine Entscheidung des Unternehmers, sondern eine Lücke in der Ausschreibung. Gerade in Zweckbauten mit Netzwerkanbindung, Fernzugriff oder Schnittstellen zu anderen Systemen ist KNX Secure heute eine sinnvolle Anforderung.
Die Ausschreibung sollte festlegen, ob Data Secure, IP Secure oder beide aktiviert werden sollen, wie mit den FDSKs umgegangen wird, wer das Projektpasswort verwaltet und wie die Schlüssel bei der Übergabe dokumentiert werden. Teil 4 der Serie «KNX richtig planen», «KNX Secure im Projekt: Data Secure und IP Secure», behandelt diese Fragen im Detail.
4. Schnittstellen zu anderen Gewerken nicht definiert
KNX-Anlagen arbeiten selten allein. Beleuchtung über DALI nach IEC 62386, Lüftungsgeräte über Modbus, Gebäudeleittechnik über BACnet nach SN EN ISO 16484-5, Dashboards über MQTT: Diese Schnittstellen müssen in der Ausschreibung vollständig beschrieben sein.
Fehlt die Beschreibung, entstehen in der Ausführung Zuständigkeitslücken. Wer liefert das Gateway? Wer programmiert die Datenpunkte auf beiden Seiten? Wer testet die Schnittstelle? Wer ist verantwortlich, wenn die Übergabe nicht funktioniert? Ohne klare Vorgaben beantwortet jeder Unternehmer diese Fragen anders, und am Ende fühlt sich niemand zuständig.
Eine vollständige Schnittstellenbeschreibung enthält für jede Schnittstelle das Protokoll, die Richtung der Datenpunkte, die Verantwortung für Gateway und Mapping sowie die Anforderungen an den Integrationstest. Wir haben das in Teil 6 der Serie «Schnittstellen rund um KNX», «Wer mappt was? Schnittstellenliste und Verantwortung», ausführlich dargestellt.

5. Topologie und Linienplanung nicht vorgegeben
KNX TP erlaubt pro Liniensegment bis zu 64 Teilnehmer, mit Linienverstärkern bis zu vier Segmente pro Linie, bis zu 15 Linien pro Bereich und bis zu 15 Bereiche. Die Leitungslängen sind begrenzt: maximal 1000 m Gesamtlänge je Liniensegment, maximal 350 m von der Spannungsversorgung zum Teilnehmer, maximal 700 m zwischen zwei Teilnehmern. Ein IP-Backbone mit IP-Kopplern ist möglich und in grösseren Anlagen oft sinnvoll.
Wenn die Ausschreibung keine Vorgaben zur Topologie macht, plant der Unternehmer nach eigenem Ermessen. Das kann funktionieren, muss es aber nicht. Wir sehen in der Praxis Anlagen, bei denen Linien überlastet sind, Leitungslängen knapp eingehalten werden oder die Trennung zwischen Gewerken und Etagen fehlt. Das erschwert spätere Erweiterungen und die Fehlersuche erheblich.
Eine gute Ausschreibung schreibt vor, nach welchen Kriterien Linien aufgeteilt werden (Gewerk, Etage, Brandabschnitt), ob ein IP-Backbone vorgesehen ist und wie die physikalische Adressstruktur aufgebaut sein soll. Teil 2 der Serie «KNX richtig planen», «Topologie, Linien und IP-Backbone sauber aufbauen», gibt dazu eine detaillierte Anleitung.
6. ETS-Projekt und Dokumentation nicht geregelt
Das ETS-Projekt ist das Herzstück jeder KNX-Anlage. Es enthält die physikalischen Adressen aller Geräte, die Gruppenadressstruktur, die Parametrierung und die Verknüpfungen. Ohne das ETS-Projekt ist eine KNX-Anlage im Betrieb kaum wartbar und bei einem Geräteausfall schwer zu reparieren.
Trotzdem fehlt in vielen Ausschreibungen jede Regelung dazu, wem das ETS-Projekt gehört, in welchem Zustand es übergeben wird und welche Dokumentation beiliegen muss. In der Praxis behalten Unternehmer das ETS-Projekt häufig bei sich, weil die Ausschreibung nichts anderes verlangt. Der Bauherr ist damit abhängig von einem einzigen Anbieter, auch wenn er das nicht beabsichtigt hat.
Die SIA 118/380 regelt als Werkvertragsnorm die Übergabe von Unterlagen als Teil der Werkleistung. Die Ausschreibung sollte darauf aufbauen und konkret festlegen: Das ETS-Projekt wird in der aktuellen ETS-Version übergeben, vollständig und kommentiert. Dazu kommen Gerätelisten, Gruppenadresslisten, Funktionsbeschriebe und Schnittstellendokumentation. Teil 5 der Serie «KNX richtig planen», «Das ETS-Projekt gehört dem Bauherrn», behandelt dieses Thema ausführlich.
7. Inbetriebnahme und Abnahme nicht definiert
Was gilt als fertige KNX-Anlage? Diese Frage klingt einfach, ist es aber nicht. Eine Anlage kann technisch in Betrieb sein, also alle Geräte sind adressiert und kommunizieren, ohne dass alle Funktionen getestet wurden. Sie kann alle Funktionen erfüllen, ohne dass die Dokumentation vollständig ist. Und sie kann dokumentiert sein, ohne dass der Bauherr eingewiesen wurde.
Wenn die Ausschreibung keine Abnahmekriterien definiert, entscheidet im Streitfall das Gericht oder ein Experte, was als vertragsgemässe Leistung gilt. Das ist teuer und langwierig. Eine vollständige Ausschreibung beschreibt, welche Funktionstests vor der Abnahme durchgeführt werden müssen, wer dabei anwesend ist, wie Mängel dokumentiert und behoben werden und welche Unterlagen bei der Abnahme vorliegen müssen.
Die SIA 118/380 gibt dafür den vertraglichen Rahmen. Die technischen Anforderungen an die Inbetriebnahme beschreiben wir in Teil 1 der Serie «KNX in Betrieb und Bestand», «Inbetriebnahme und Abnahme einer KNX-Anlage».
8. Keine Anforderungen an Buslast und Reserven
Eine KNX-TP-Linie arbeitet mit CSMA/CA und einer Übertragungsrate von 9600 bit/s. Bei hoher Buslast, zum Beispiel durch viele Statusmeldungen oder zyklische Übertragungen, kann es zu Verzögerungen und Kollisionen kommen. Empfänger quittieren Telegramme mit ACK, NAK oder BUSY, und bei ausbleibender Quittierung wird bis zu dreimal wiederholt. Eine überlastete Linie führt zu trägen Reaktionen und erschwert die Fehlersuche.
Viele Ausschreibungen enthalten keine Anforderungen zur Buslast und zu Reserven für spätere Erweiterungen. Das führt dazu, dass Linien von Anfang an eng geplant werden und spätere Ergänzungen aufwendige Umstrukturierungen erfordern. Eine gute Ausschreibung schreibt vor, dass Linien nicht voll ausgelastet werden dürfen und dass eine definierte Reserve an Teilnehmerplätzen und Leitungslänge freigehalten wird.
9. Qualifikation des Unternehmers nicht gefordert
KNX ist ein offener Standard, und grundsätzlich kann jeder Elektriker KNX-Geräte einbauen. Die Programmierung mit der ETS und die Planung einer komplexen Anlage erfordern aber spezifisches Wissen, das über die Elektroinstallation hinausgeht. Die KNX Association bietet zertifizierte Schulungen an, die mit einer Prüfung zum KNX Partner abschliessen. In der Schweiz koordiniert KNX Swiss das Schulungsangebot.
Wenn die Ausschreibung keine Anforderungen an die Qualifikation stellt, kann jeder Anbieter eine Offerte einreichen, unabhängig davon, ob er die nötige Erfahrung hat. Das ist im Einkauf kurzfristig attraktiv, weil günstigere Angebote eingehen. Mittel- und langfristig entstehen aber höhere Kosten durch Nachbesserungen, Fehlersuche und mangelhafte Dokumentation.
Eine vollständige Ausschreibung verlangt den Nachweis der KNX-Partnerqualifikation für die verantwortliche Fachperson und Referenzen aus vergleichbaren Projekten.

10. Wartung und Weiterentwicklung nicht geregelt
Eine KNX-Anlage ist kein statisches System. Nutzungen ändern sich, Geräte werden ersetzt, Funktionen werden angepasst. Wenn die Ausschreibung keine Regelung zur Wartung und Weiterentwicklung enthält, ist der Bauherr nach der Abnahme auf sich allein gestellt, es sei denn, er beauftragt denselben Unternehmer erneut, zu dessen Konditionen.
Eine gute Ausschreibung enthält Anforderungen an die Wartungsdokumentation, also welche Unterlagen für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Anlage nötig sind. Sie regelt ausserdem, wie Änderungen am ETS-Projekt dokumentiert und übergeben werden, und sie beschreibt, welche Schulung der Betreiber bei der Übergabe erhält. Das ist keine Zusatzleistung, sondern Teil einer vollständigen Werkleistung nach SIA 118/380.
Was eine vollständige KNX-Ausschreibung enthält
Eine vollständige KNX-Ausschreibung besteht aus mehreren Teilen, die aufeinander aufbauen. Der Funktionsbeschrieb beschreibt, was die Anlage tun soll. Das Leistungsverzeichnis nach NPK BKP 23 beschreibt, welche Geräte und Leistungen geliefert werden. Die technischen Anforderungen legen fest, wie die Anlage aufgebaut, programmiert und dokumentiert wird. Die Abnahmebedingungen definieren, wann die Leistung als vertragsgemäss gilt.
Diese vier Teile müssen aufeinander abgestimmt sein. Ein Leistungsverzeichnis ohne Funktionsbeschrieb ist unvollständig. Technische Anforderungen ohne Abnahmebedingungen sind nicht durchsetzbar. Und Abnahmebedingungen ohne Dokumentationsanforderungen lassen die wichtigste Übergabeleistung offen.
In der Praxis empfehlen wir, die Ausschreibungsunterlagen in einem frühen Planungsstadium zu erstellen und mit dem Bauherrn abzustimmen. Änderungen nach der Ausschreibung sind teurer als eine sorgfältige Vorbereitung. Und eine vollständige Ausschreibung schützt alle Beteiligten: den Bauherrn vor unvollständigen Leistungen, den Planer vor Haftungsrisiken und den Unternehmer vor unklaren Erwartungen.
Wie NPK BKP 23 und SIA 118/380 zusammenspielen
Der NPK (Baukostenplan) strukturiert die Leistungen nach Gewerken. BKP 23 umfasst die Elektroinstallationen, zu denen auch KNX-Anlagen gehören. Der NPK gibt eine Gliederung vor, aber er füllt die Leistungspositionen nicht mit technischen Anforderungen. Das ist Aufgabe des Planers.
Die SIA 118/380 ist die Werkvertragsnorm für Gebäudetechnik und regelt die vertraglichen Grundlagen: Leistungsumfang, Mängelrechte, Übergabe und Dokumentation. Sie gibt dem Bauherrn das Recht, vollständige Unterlagen zu verlangen, und sie verpflichtet den Unternehmer, die Anlage in einem betriebsbereiten Zustand zu übergeben.
Beide Grundlagen zusammen bilden den Rahmen für eine vollständige KNX-Ausschreibung. Der NPK strukturiert die Positionen, die SIA 118/380 regelt die vertraglichen Anforderungen, und die technischen Vorgaben des Planers füllen die Lücken, die beide Normen bewusst offenlassen.

Der rote Faden zu unseren Fachbeiträgen
Die in diesem Beitrag beschriebenen Fehler hängen eng mit Themen zusammen, die wir in anderen Artikeln ausführlich behandeln. Wer die Gruppenadressstruktur sauber ausschreiben will, findet die Grundlagen in Teil 3 der Serie «KNX richtig planen», «Gruppenadressen und Namenskonvention als Fundament». Die Anforderungen an KNX Secure erklärt Teil 4 derselben Serie, «KNX Secure im Projekt: Data Secure und IP Secure». Die Frage, wem das ETS-Projekt gehört und wie es übergeben wird, behandelt Teil 5, «Das ETS-Projekt gehört dem Bauherrn».
Für Schnittstellen zu anderen Gewerken empfehlen wir Teil 6 der Serie «Schnittstellen rund um KNX», «Wer mappt was? Schnittstellenliste und Verantwortung». Die technischen Anforderungen an die Inbetriebnahme und Abnahme beschreibt Teil 1 der Serie «KNX in Betrieb und Bestand», «Inbetriebnahme und Abnahme einer KNX-Anlage».
Wer den Zusammenhang zwischen Planung und Betrieb aus einer übergeordneten Perspektive verstehen will, findet in unserem Beitrag «Was schlechte Gebäudeautomation wirklich kostet» eine ehrliche Einschätzung der Folgekosten mangelhafter Planung. Und wer KNX im Vergleich zu anderen Systemen beurteilen will, findet in «Offener Standard oder Herstellersystem? Kriterien für Bauherren» eine strukturierte Entscheidungshilfe.
Fazit
Die häufigsten Fehler in KNX-Ausschreibungen sind keine technischen Fehler. Es sind Lücken in der Beschreibung: fehlende Funktionsbeschriebe, keine Vorgaben zur Gruppenadressstruktur, unklare Anforderungen an KNX Secure und Schnittstellen, fehlende Abnahmebedingungen und keine Regelung zur Dokumentation und Übergabe.
Diese Lücken entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil KNX-Ausschreibungen spezifisches Wissen erfordern, das über die Elektroplanung hinausgeht. Wer die zehn Punkte dieser Checkliste in der Ausschreibung abdeckt, schafft eine klare Grundlage für die Ausführung, reduziert das Risiko von Nachträgen und Streit und erhält am Ende eine Anlage, die so funktioniert, wie es der Bauherr erwartet hat.
Eine vollständige Ausschreibung ist kein Mehraufwand, der sich nicht lohnt. Sie ist eine Investition, die sich in der Ausführung und im Betrieb mehrfach auszahlt.
Sie haben Fragen dazu?
Sie planen eine KNX-Anlage und möchten wissen, ob Ihre Ausschreibungsunterlagen vollständig sind? Oder Sie haben eine bestehende Ausschreibung und möchten sie auf Lücken prüfen lassen? Wir unterstützen Planer, Bauherrenvertretungen und Einkäufer bei der Erstellung und Prüfung von KNX-Ausschreibungen. Nehmen Sie Kontakt auf unter wenget.ch oder info@wenget.ch.
Quellenverzeichnis
- NPK (Baukostenplan BKP 23): Elektroinstallationen, Gliederung und Leistungspositionen für Gebäudetechnik
- SIA 118/380: Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnikarbeiten (Werkvertragsnorm, Übergabe, Dokumentation, Mängelrechte)
- EN 50090 / ISO/IEC 14543-3: KNX-Norm (Heimautomation und Gebäudeautomation)
- EN ISO 22510: KNXnet/IP (Kommunikation über IP-Netzwerke)
- IEC 62386 (DALI-2): Digitale adressierbare Beleuchtungsschnittstelle
- SN EN ISO 16484-5 (SIA 386.155): Datenkommunikationsprotokoll BACnet
- KNX Association (Brüssel): Markeninhaberin der eingetragenen Marken KNX und ETS; Landesorganisation Schweiz: KNX Swiss
- Eigene Projekterfahrung der WENGET GmbH aus KNX-Planung, Ausschreibungsbegleitung und Inbetriebnahme
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