Ladeinfrastruktur nach SIA 2060: Vom Leerrohr bis zur Ladestation
Wie planen wir Ladeinfrastruktur in Neubau und Bestand schrittweise, ohne später teuer nachzurüsten?

Wer heute ein Mehrfamilienhaus baut oder saniert, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie viele Ladepunkte brauchen wir, und wann? Die Antwort ist selten einfach, weil der Bedarf heute noch unklar ist, die Infrastruktur aber langfristig gebaut wird. Wer die Leitungen und Schutzrohre erst dann verlegt, wenn der erste Mieter eine Ladestation verlangt, zahlt ein Vielfaches dessen, was eine vorausschauende Planung gekostet hätte.
Das Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» gibt Planern, Eigentümern und Verwaltungen ein Werkzeug in die Hand, das genau dieses Problem löst: Es teilt den Ausbau in klar definierte Stufen auf, von der reinen Vorbereitung bis zur betriebsbereiten Ladestation. Wer diese Stufen früh festlegt, investiert gezielt, hält sich alle Optionen offen und vermeidet teure Nacharbeiten. Dieser Artikel erklärt, wie das in der Praxis funktioniert, was bei Neubau und Bestand zu beachten ist und wo Lastmanagement, Hausanschluss und Abrechnung ins Spiel kommen.

Was das Merkblatt SIA 2060 regelt
Das Merkblatt SIA 2060 ist kein Gesetz und keine Norm im Sinne einer verbindlichen Vorschrift, aber es ist der massgebende Planungsrahmen für Ladeinfrastruktur in Gebäuden in der Schweiz. Es beschreibt, welche baulichen und elektrischen Vorleistungen in welcher Stufe zu erbringen sind, und schafft damit eine gemeinsame Sprache zwischen Bauherren, Elektroplanern, Gebäudeautomationsplanern und Verwaltungen.
Das Merkblatt unterscheidet vier Ausbaustufen, die aufeinander aufbauen. Jede Stufe setzt voraus, dass die vorherige vollständig umgesetzt wurde. Das ist kein formaler Trick, sondern eine technische Notwendigkeit: Wer in Stufe C eine Ladestation anschliessen will, braucht die Kabelwege aus Stufe A und die Elektroinstallation aus Stufe B. Wer diese Grundlagen nicht gelegt hat, muss Decken öffnen, Schächte nachziehen und Verteiler umbauen, und das kostet in einem bewohnten Gebäude ein Vielfaches der ursprünglichen Investition.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Das Merkblatt behandelt nicht nur die Ladestation selbst, sondern das gesamte System. Dazu gehören der Hausanschluss, die Unterverteilung, die Kabelwege in der Tiefgarage oder im Aussenbereich, die Messung und Abrechnung sowie das Lastmanagement. Wer nur die Ladestation betrachtet, plant zu kurz.
Die vier Ausbaustufen im Überblick
Stufe A: Leerrohre und Kabelwege
Die erste Stufe ist die günstigste und die wichtigste. In Stufe A werden die baulichen Voraussetzungen geschaffen: Schutzrohre, Kabelkanäle, Leerrohre und Reserven in Kabeltrassen. Es wird noch kein Kabel eingezogen, keine Steckdose montiert, kein Zähler gesetzt. Aber die Wege sind offen.
Der Wert dieser Massnahme liegt darin, dass sie im Neubau fast nichts kostet, wenn sie im richtigen Moment geplant wird. Schutzrohre werden verlegt, bevor der Boden gegossen wird. Kabeltrassen werden dimensioniert, bevor die Decken geschlossen sind. Wer diesen Moment verpasst, zahlt später für Stemmarbeiten, Kernbohrungen und Wiederherstellung.
In der Praxis empfehlen wir, Stufe A in jedem Neubau mit Parkierung als Mindeststandard zu planen. Das gilt für Tiefgaragen ebenso wie für Aussenstellplätze. Die Anzahl der vorzubereitenden Stellplätze richtet sich nach dem Nutzungskonzept und den kantonalen Vorgaben.
Stufe B: Elektrische Installation ohne Ladestation
In Stufe B wird die elektrische Infrastruktur aufgebaut: Kabel werden eingezogen, Unterverteilungen installiert, Absicherungen gesetzt und Zählerplätze vorbereitet. Am Stellplatz selbst ist noch keine Ladestation montiert, aber die Elektroinstallation ist so weit fertig, dass eine Ladestation ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz angeschlossen werden kann.
Stufe B ist der Punkt, an dem Lastmanagement und Hausanschluss erstmals konkret geplant werden müssen. Wie viele Ladepunkte sollen gleichzeitig betrieben werden können? Welche Leistung steht am Hausanschluss zur Verfügung? Reicht der bestehende Überstromunterbinder, oder muss er erhöht werden? Diese Fragen lassen sich in Stufe B noch mit überschaubarem Aufwand beantworten und in die Planung einarbeiten. Wer sie auf später verschiebt, riskiert, dass die Unterverteilung zu klein dimensioniert ist oder der Hausanschluss nicht ausreicht.
Stufe C: Ladebereitschaft am Stellplatz
Stufe C bringt die Ladebereitschaft direkt an den Stellplatz. Das Merkblatt SIA 2060 unterscheidet hier zwischen zwei Varianten. In der ersten Variante wird eine einfache Steckdose oder eine Vorrichtung für eine Ladestation installiert, ohne Kommunikationsanbindung und ohne Lastmanagement. In der zweiten Variante ist die Ladebereitschaft bereits für ein Lastmanagementsystem vorbereitet: Die Kommunikationsinfrastruktur ist vorhanden, die Ladestation kann später in ein übergeordnetes System eingebunden werden.
Für Mehrfamiliengebäude und Liegenschaften mit mehreren Stellplätzen ist die zweite Variante in fast allen Fällen die richtige Wahl. Ohne Lastmanagement kann die gleichzeitige Nutzung mehrerer Ladepunkte den Hausanschluss überlasten. Mit Lastmanagement lässt sich die verfügbare Leistung auf die aktiven Ladepunkte verteilen, ohne den Hausanschluss zu erhöhen. Wie das im Detail funktioniert, behandeln wir in Teil 5 der Serie «Solarstrom nutzen: Eigenverbrauch, Gemeinschaften und Laden».
Stufe D: Betriebsbereite Ladestation
In Stufe D ist die Ladestation montiert, in Betrieb genommen und betriebsbereit. Das umfasst die Ladestation selbst, ihre Anbindung an das Lastmanagementsystem, die Messung und Abrechnung sowie die Einbindung in ein allfälliges Energiemanagementsystem oder eine Photovoltaikanlage.
Stufe D ist der Endpunkt des Ausbaus, aber nicht zwingend der Zeitpunkt, an dem alle Stellplätze gleichzeitig ausgebaut werden. In der Praxis sehen wir häufig Konzepte, bei denen Stufe A für alle Stellplätze, Stufe B für einen Teil und Stufe D nur für die Stellplätze umgesetzt wird, bei denen ein konkreter Bedarf besteht. Dieses gestaffelte Vorgehen ist wirtschaftlich sinnvoll und technisch problemlos möglich, wenn die Grundlagen in Stufe A und B sauber gelegt wurden.

Neubau: Jetzt planen, später profitieren
Im Neubau ist die Ausgangslage ideal. Alle Stufen lassen sich in die Planung integrieren, bevor der erste Spatenstich erfolgt. Die Mehrkosten für Stufe A gegenüber gar keiner Vorbereitung sind im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten gering. Stufe B lässt sich ebenfalls mit überschaubarem Aufwand realisieren, wenn sie von Anfang an geplant ist.
Unsere Empfehlung für Neubauten: Stufe A für alle Stellplätze, Stufe B für mindestens einen erheblichen Teil, und Stufe D für die Stellplätze, bei denen ein sofortiger Bedarf besteht oder absehbar ist. Das Lastmanagement wird von Anfang an mitgeplant, auch wenn es zunächst nur wenige aktive Ladepunkte gibt. So ist das System erweiterbar, ohne dass die Grundarchitektur geändert werden muss.
Ein Punkt, der im Neubau oft unterschätzt wird: der Hausanschluss. Wenn heute fünf Ladepunkte installiert werden und in fünf Jahren zwanzig, muss der Hausanschluss die Last tragen können. Oder das Lastmanagement muss so ausgelegt sein, dass die Gesamtlast innerhalb der verfügbaren Anschlussleistung bleibt. Beides muss im Voraus geplant werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Hausanschlusses ist möglich, aber aufwendig und mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Kantonale Vorgaben spielen ebenfalls eine Rolle. Verschiedene Kantone haben im Rahmen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) oder eigener Bauvorschriften Anforderungen an die Ladeinfrastruktur bei Neubauten eingeführt oder angekündigt. Wir empfehlen, die aktuell gültigen Vorschriften des jeweiligen Kantons zu prüfen, bevor das Konzept festgelegt wird. Die Anforderungen entwickeln sich weiter, und was heute als Empfehlung gilt, kann morgen Pflicht sein.
Bestand: Was geht, was kostet, was bringt es
Im Bestand ist die Ausgangslage schwieriger, aber nicht hoffnungslos. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Kabelwege sind vorhanden? Welche Reserven hat der Hausanschluss? Gibt es bereits Unterverteilungen in der Tiefgarage? Sind Leerrohre vorhanden?
In vielen Bestandsgebäuden aus den 1980er und 1990er Jahren gibt es keine Vorbereitung für Ladeinfrastruktur. Das bedeutet nicht, dass ein Ausbau unmöglich ist, aber er erfordert mehr Planung und mehr Eingriffe in die Bausubstanz. Besonders aufwendig ist die Situation, wenn Kabelwege durch bewohnte Bereiche geführt werden müssen oder wenn die Tiefgarage keinen direkten Zugang zum Elektroraum hat.
In solchen Fällen lohnt sich eine schrittweise Vorgehensweise. Wenn ohnehin eine Sanierung geplant ist, können Kabelwege und Leerrohre in die Sanierungsmassnahmen integriert werden. Wenn keine Sanierung ansteht, kann zumindest die Planung vorweggenommen werden, damit im nächsten Schritt gezielt investiert wird.
Ein häufiges Missverständnis im Bestand: Viele Eigentümer glauben, dass eine einzelne Ladestation für einen Mieter einfach nachgerüstet werden kann, ohne das Gesamtsystem zu betrachten. Das stimmt technisch nur, wenn der Hausanschluss ausreichend Reserven hat und keine weiteren Ladepunkte folgen. Sobald mehrere Mieter Ladestationen wollen, braucht es ein Konzept. Und dieses Konzept ist günstiger, wenn es einmal für alle erstellt wird, als wenn es für jeden Mieter einzeln nachgebessert wird.

Hausanschluss, Lastmanagement und Abrechnung
Diese drei Themen hängen eng zusammen und müssen gemeinsam geplant werden.
Der Hausanschluss definiert die maximale Leistung, die das Gebäude aus dem Netz beziehen kann. Der Überstromunterbinder sichert diesen Grenzwert ab. Wenn mehrere Ladepunkte gleichzeitig laden, kann die Summe der Ladeströme diesen Grenzwert überschreiten. Das Lastmanagement verhindert genau das: Es überwacht die aktuelle Last und regelt die Ladeleistung der einzelnen Ladepunkte so, dass die Gesamtlast innerhalb der zulässigen Grenze bleibt.
Statisches Lastmanagement arbeitet mit festen Grenzwerten pro Ladepunkt. Dynamisches Lastmanagement berücksichtigt die aktuelle Last im Gebäude und passt die Ladeleistung in Echtzeit an. Für Gebäude mit Photovoltaikanlage ist dynamisches Lastmanagement besonders interessant, weil es den Solarstrom bevorzugt für das Laden nutzen kann. Wie das technisch funktioniert und welche Schnittstellen dabei eine Rolle spielen, erklärt Teil 5 der Serie.
Die Abrechnung ist ein Thema, das in der Planung oft zu spät auftaucht. Wenn mehrere Mieter oder Nutzer an denselben Ladepunkten laden, muss der Verbrauch individuell erfasst und abgerechnet werden. Das erfordert geeichte Zähler oder zumindest eine nachvollziehbare Messinfrastruktur. Die Anforderungen an die Messgenauigkeit und die Abrechnungsmodalitäten sind mit dem Netzbetreiber und gegebenenfalls mit dem Eichamt abzustimmen.
In Liegenschaften mit Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtuellen ZEV (vZEV) kann der Solarstrom direkt für das Laden genutzt werden. Die Abrechnung wird dann komplexer, weil Eigenverbrauch, Netzstrom und Rücklieferung getrennt erfasst werden müssen. Wir haben die Grundlagen zu ZEV und vZEV in Teil 2 der Serie beschrieben.
Mieterwunsch auf Ladestation: Wer hat welche Rechte?
Ein Thema, das Verwaltungen und Eigentümer immer häufiger beschäftigt: Ein Mieter möchte eine Ladestation an seinem Stellplatz. Was sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten?
Im Mietrecht hat der Mieter grundsätzlich das Recht, bauliche Veränderungen zu verlangen, die ihm das Laden eines Elektrofahrzeugs ermöglichen, sofern die technischen Voraussetzungen vorhanden sind und keine unverhältnismässigen Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich sind. Die genauen Bedingungen hängen vom kantonalen Recht und vom Mietvertrag ab. Wir empfehlen, bei konkreten Fragen eine rechtliche Beratung beizuziehen.
Aus technischer Sicht ist die Situation klarer: Wenn Stufe A und B bereits realisiert sind, ist der Anschluss einer Ladestation in Stufe D ein überschaubarer Schritt. Wenn keine Vorleistungen vorhanden sind, wird es aufwendig. Das ist ein weiteres Argument dafür, die Grundlagen frühzeitig zu legen, auch wenn heute noch kein konkreter Bedarf besteht.
Für Verwaltungen empfehlen wir, ein einheitliches Konzept für die gesamte Liegenschaft zu entwickeln, bevor der erste Mieter eine Ladestation verlangt. Dieses Konzept legt fest, welche Stufen realisiert werden, wie die Abrechnung funktioniert, wie das Lastmanagement organisiert ist und welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Ein solches Konzept schützt vor Einzellösungen, die später nicht zusammenpassen, und gibt der Verwaltung eine klare Grundlage für Gespräche mit Mietern.
Schnittstellen und Protokolle
Ladeinfrastruktur ist heute kein isoliertes System mehr. Ladestationen kommunizieren mit Lastmanagementsystemen, mit Energiemanagementsystemen und mit dem Netzbetreiber. Dafür gibt es standardisierte Protokolle.
OCPP (Open Charge Point Protocol) ist das verbreitetste Protokoll für die Kommunikation zwischen Ladestation und Lademanagementsystem. Es ermöglicht die Fernsteuerung, Überwachung und Abrechnung der Ladepunkte. Wer Ladestationen beschafft, sollte auf OCPP-Kompatibilität achten, um Herstellerabhängigkeiten zu vermeiden.
Modbus wird häufig für die Anbindung von Ladestationen an Energiemanagementsysteme oder Gebäudeautomation verwendet. EEBus ist ein neueres Protokoll, das die Kommunikation zwischen Ladestationen, Wärmepumpen und Energiemanagementsystemen vereinheitlichen soll. SG-Ready ist eine einfache Schnittstelle, die bei Wärmepumpen verbreitet ist und es ermöglicht, den Betrieb in Abhängigkeit von Netzsignalen zu steuern.
Die Wahl der Protokolle und Schnittstellen muss in der Planungsphase festgelegt werden, nicht erst bei der Inbetriebnahme. Wer verschiedene Systeme integrieren will, braucht ein klares Konzept, welche Geräte miteinander kommunizieren sollen und über welche Schnittstellen. Wie die Einbindung in die Gebäudeautomation gelingt, behandeln wir in Teil 8 der Serie.

Kantonale Vorgaben und MuKEn
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) enthalten Anforderungen an die Eigenstromerzeugung bei Neubauten. Verschiedene Kantone haben diese Anforderungen in kantonales Recht umgesetzt und teilweise erweitert. Einige Kantone haben zusätzlich spezifische Anforderungen an die Ladeinfrastruktur bei Neubauten eingeführt.
Die Anforderungen sind kantonal unterschiedlich und entwickeln sich weiter. Wir empfehlen, die aktuell gültigen Vorschriften des jeweiligen Kantons zu prüfen, bevor das Konzept festgelegt wird. Für den Kanton Zürich gibt es ein spezifisches Infoblatt zum Merkblatt SIA 2060, das die kantonalen Anforderungen erläutert.
Neben den kantonalen Vorgaben sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Werkvorschriften des zuständigen Netzbetreibers zu beachten. Jede Ladestation, die ans Netz angeschlossen wird, muss beim Netzbetreiber gemeldet oder mit einem Anschlussgesuch beantragt werden. Die genauen Anforderungen variieren je nach Netzbetreiber und Leistung der Anlage.
Die Niederspannungs-Installationsnorm NIN (SN 411000) bildet die technische Grundlage für alle elektrischen Installationen, einschliesslich der Ladeinfrastruktur. Sie ist bei der Planung und Ausführung zwingend einzuhalten.
Der rote Faden zu unseren Fachbeiträgen
Dieser Artikel ist Teil 4 der Serie «Solarstrom nutzen: Eigenverbrauch, Gemeinschaften und Laden». Die vorangehenden Teile behandeln die Grundlagen des Eigenverbrauchs (Teil 1 «Eigenverbrauch statt Einspeisung: Wie sich Solarstrom im Gebäude rechnet»), die Nutzung von Solarstrom im Mehrparteiengebäude über ZEV und vZEV (Teil 2 «ZEV und vZEV: Solarstrom im Mehrparteiengebäude teilen») sowie die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft als Modell für die Quartierebene (Teil 3 «Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Strom im Quartier teilen»).
Teil 5 «Lastmanagement: Mehr Ladepunkte und Wärmepumpen am gleichen Hausanschluss» vertieft das Thema Lastmanagement, das in diesem Artikel nur angerissen werden konnte. Teil 8 «PV, Speicher und Laden in die Gebäudeautomation einbinden» zeigt, wie die Ladeinfrastruktur in ein übergeordnetes Gebäudeautomationssystem integriert wird.
Wer sich für die Grundlagen der Gebäudeautomation interessiert, findet in unserer Serie «GA verstehen» einen guten Einstieg, insbesondere in Teil 1 «GA verstehen, Teil 1: Was ist Gebäudeautomation, und was nicht?». Für Sanierungsprojekte empfehlen wir den Artikel «Sanierungsstrategie zuerst, Ausführungsplanung danach» als Ausgangspunkt.
Fazit
Das Merkblatt SIA 2060 bietet einen klaren Rahmen für die schrittweise Planung von Ladeinfrastruktur. Die vier Ausbaustufen von A bis D ermöglichen es, heute gezielt zu investieren und sich alle Optionen für die Zukunft offenzuhalten. Der entscheidende Punkt: Die Grundlagen in Stufe A und B kosten im Neubau wenig und im Bestand viel. Wer sie früh legt, spart später.
Lastmanagement, Hausanschluss und Abrechnung müssen von Anfang an mitgedacht werden, nicht erst wenn die erste Ladestation montiert ist. Kantonale Vorgaben und die Anforderungen des Netzbetreibers sind frühzeitig zu klären. Und für Liegenschaften mit mehreren Mietern oder Nutzern lohnt sich ein einheitliches Konzept, das Einzellösungen verhindert und die Verwaltung entlastet.
Wir begleiten Eigentümer, Verwaltungen und Planer von der ersten Konzeptidee bis zur betriebsbereiten Anlage. Das umfasst die Stufenplanung nach SIA 2060, die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, das Lastmanagementkonzept und die Integration in bestehende oder neue Gebäudeautomationssysteme.
Sie haben Fragen dazu?
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Quellenverzeichnis
- Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden», SIA Zürich (aktuelle Ausgabe)
- EnergieSchweiz: Erläuterungen zu den Ausbaustufen nach SIA 2060
- Kanton Zürich: Infoblatt zum Merkblatt SIA 2060 (Baudirektion Kanton Zürich)
- Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
- Niederspannungs-Installationsnorm NIN (SN 411000), Electrosuisse
- Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass), in Kraft ab 1. Januar 2026
- Bundesgesetz über die Energiewirtschaft (Energiegesetz, EnG) und Energieverordnung (EnV), aktuelle Fassungen
- VSE Handbuch Eigenverbrauch, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)
- Eigene Projekterfahrung der WENGET GmbH aus Planungen und Beratungen zu Ladeinfrastruktur, Lastmanagement und Gebäudeautomation
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